Mietarten

Indexmiete

Beim Indexmietvertrag ist die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt.

Funktionsweise

  • Anpassung erfolgt entsprechend der Inflationsentwicklung
  • Keine zusätzlichen Mieterhöhungen (z. B. wegen Modernisierung) möglich 

Erfahren Sie hier mehr über die Indexmiete: § 557b BGB - Einzelnorm

Vorteile

  • Transparenz 
  • Schutz für Vermieter vor Inflation
  • Miete kann bei fallendem VPI sinken

Risiken für den Mieter

  • Schnelle Mietsteigerungen bei hoher Inflation

Praxisbeispiel

  • Steigt der Index um 5 %, steigt auch Ihre Miete entsprechend – ohne weitere Verhandlung.

Staffelmiete

Beim Staffelmietvertrag wird die Miete in festen Intervallen erhöht.

Funktionsweise

  • Vorab definierte Mietsteigerungen (z. B. jährlich +50 €)
  • Erhöhungen sind unabhängig vom Markt oder Inflation

Erfahren Sie hier mehr über die Staffelmiete: § 557a BGB - Einzelnorm

Vorteile

  • Klare Kalkulierbarkeit für beide Seiten
  • Kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand

Risiken für den Mieter

  • Miete steigt auch bei stagnierendem Markt
  • Keine Anpassung nach unten möglich

Vergleich zur Indexmiete

—> Index: flexibel, markt-/inflationsabhängig

—> Staffel: starr, aber planbar

©2026 Hannah Bartl, Elisa Stiemert, Klaudia Stankowska. Alle Rechte vorbehalten.

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