Mietarten
Indexmiete
Beim Indexmietvertrag ist die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt.

Funktionsweise
- Anpassung erfolgt entsprechend der Inflationsentwicklung
- Keine zusätzlichen Mieterhöhungen (z. B. wegen Modernisierung) möglich
Erfahren Sie hier mehr über die Indexmiete: § 557b BGB - Einzelnorm

Vorteile
- Transparenz
- Schutz für Vermieter vor Inflation
- Miete kann bei fallendem VPI sinken

Risiken für den Mieter
- Schnelle Mietsteigerungen bei hoher Inflation

Praxisbeispiel
- Steigt der Index um 5 %, steigt auch Ihre Miete entsprechend – ohne weitere Verhandlung.
Staffelmiete
Beim Staffelmietvertrag wird die Miete in festen Intervallen erhöht.

Funktionsweise
- Vorab definierte Mietsteigerungen (z. B. jährlich +50 €)
- Erhöhungen sind unabhängig vom Markt oder Inflation
Erfahren Sie hier mehr über die Staffelmiete: § 557a BGB - Einzelnorm

Vorteile
- Klare Kalkulierbarkeit für beide Seiten
- Kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand

Risiken für den Mieter
- Miete steigt auch bei stagnierendem Markt
- Keine Anpassung nach unten möglich

Vergleich zur Indexmiete
—> Index: flexibel, markt-/inflationsabhängig
—> Staffel: starr, aber planbar
